Aufgrund der morgen (25.10.2020) in Kraft tretenden Allgemeinverfügung der Kreisverwaltung Cochem-Zell wird der Trainings- und Gastschützenbetrieb vorerst eingestellt. Ausnahme: Das Jugendtraining wird in festgelegten Kleingruppen unter Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben zu den üblichen Trainingszeiten stattfinden.
Ebenso sind Einzeltrainings eines im Besitz einer Schießleiterlizenz befindlichen Mitgliedes sowie auch das Schießtraining von Vereinsmitgliedern in noch festzulegenden Kleingruppen nach Absprache und vorheriger Anmeldung möglich. Über ein entsprechendes darüber hinausgehendes Konzept werden wir in den kommenden Tagen beraten, beschließen und an dieser Stelle sowie im Verbandsgemeindeblatt und per e-Mail darüber berichten.